====== LÜBECKER STADTRECHT ====== - entwickelte sich aus dem Bedürfnis der Städte, eigene Rechtsbezirke zu bilden\\ - im Mittelpunkt der Stadtrechte stand die persönliche [[Freiheit]] der [[Bürger]] und ihr freies Grundbesitz- und Erbrecht\\ - die [[Bürger]] wählten ihre [[Richter]] und bildeten so Gerichtsgemeinden, die aus der allgemeinen Gerichtsverfassung, insbesondere dem Gericht des [[Graf]]en, ausgegliedert waren\\ - Ausformulierung einzelner Rechtsnormen, teils als [[Privileg]] des Stadtherren, teils als autonome Rechtssetzung der Bürger\\ - Fragen des Gerichts und der Stadtherrschaft, des persönlichen Freiheitsstatus, des Bodenbesitzes und der Abgaben, des Strafrechts, der prozessualen Sicherheiten, des Beweisrechts, des [[Familie]]n- und Erbrechts, schließlich die Marktgaben, das Kaufrecht und die Pfandbestellung