====== MAGISTRAT ====== ===== römische Magistrate ===== - die praktischen Geschäfte des Alltags führend, außerdem religiöse Funktionen ausübend\\ - steht über dem [[Volk]] und ist zugleich Hoheitsträger des Volkes → Entstehung des Begriffs //honor//, [[Ehre]], statt [[Dienst]]\\ - konnten während der Amtszeit nicht zur [[Verantwortung]] gezogen beziehungsweise abgesetzt werden ==== ordentliche Magistrate ==== - ursprünglich waren beide Konsuln die ordentlichen Magistrate → erst, als auch andere Beamte gewählt wurden, differenzierte sich die Aufgabenverteilung\\ - ab ca. 367 v.Chr. - Gesetze des [[Licinius]] und [[Sextus]] - wurden auch Plebeijer zu Konsuln gewählt\\ - es wurde ab 366 v.Chr. Prätoren, bis 337 aus den Reihen der [[Patrizier]], gewählt, die für die innere [[Sicherheit]] [[Sorge]] trugen und erst später die Straf- und Gerichtsbarkeit innehatten\\ - nach [[Ovinius]] wurde das Amt der Zensoren eingeführt, mit Aufgaben der Zensuseintreibung, der [[Organisation]] der Triben und später der Sittenwacht → ab 351 v.Chr. auch Plebeijer zu Zensoren, ab 337 v.Chr. mußte ein [[Zensor]] Plebeijer sein\\ - durch [[Sulla]] wurden zahlreiche Reformen durchgesetzt\\ * die [[Zahl]] der Senatoren stieg auf 600 - zumeist wurden bewährte Krieger Senatoren * statt sechs Prätoren wurden acht vereidigt; statt 8 Quästoren 20 * die Konsuln durften nur in Italien Dienst tun * die Prätoren hatten nur Gerichtsbefugnisse Altersbegrenzungen: [[Quästor]] +30; [[Prätor]]: +39; [[Consul#Konsul]]: +42, dazu mußte man zwei Jahre nach einem Amt warten, um ein neues Amt zu erhalten; Wiederwahl frühestens nach zehn Jahren * die [[Zensur]] wurde aufgehoben * die Tribunen verloren an Macht, durften nur vom [[Senat]] bereits genehmigte Gesetzesentwürfe der [[Volksversammlung]] vorschlagen und nach ihrem Tribunenamt kein anderes Magistratsamt mehr annehmen