====== „Malleus maleficarum“ ====== 1487 oder 1489\\ - der Hexenhammer erschien mit Approbation der theologischen Fakultät in Köln und bot die Richtschnur für die zahlreichen Hexenprozesse, die seit Anfang des 16. Jahrhunderts in [[Deutschland]] dem [[Dämon#Dämonenglauben]] Rechnung trugen\\ - [[Bodin]] nutzte dieses Büchlein, um gegen den Arzt [[Weier]] zu mehr Strenge aufzufordern\\ - insgesamt sollen bei den [[Hexe#Hexenverfolgungen]] ca. 50000 [[Mensch#Menschen]] getötet worden sein (Behringer) ===== 1. Teil ===== drei Stücke kommen bei der Zauberei zusammen: - [[Teufel]]; - Zauberer/[[Hexe]] und - göttliche Zulassung. __Schlußfolgerung__: gelingt der Nachweis des Zusammenkommens dieser drei Bestandteile, sind außerordentliche Maßnahmen gerechtfertigt (crimen exceptum), um der [[Wahrheit]] auf die Spur zu kommen ===== 2. Teil ===== - enthält Hinweise, wie man sich vor der [[Macht]] der Zauberei schützen könne ===== 3. Teil ===== - der gerichtliche Teil mit einer Anleitung für die geistlichen und weltlichen [[Richter]], wie sie beim Hexenprozeß verfahren sollen\\ - insofern [[Ketzer#Ketzerei]] nachgewiesen werden könne, muß auch die [[Inquisition]] ihrer [[Pflicht]] nachkommen