====== MATRIKULARUMLAGESYSTEM ====== - [[Prinzip]] der Steuererfassung des Reiches: Anleihe statt [[Steuern]]\\ - eine Umsatzsteuer- und Kriegsgewinnbesteuerung der Kapitalgesellschaften verschiebt die Kosten auf später, wenn die Besiegten zahlen werden\\ - die Matrikularbeiträge waren nicht zweckgebundene und aus allgemeinen Haushaltsmitteln bestrittene Überweisungen der Länder an das [[Reich]] → dieses Prinzip bestand seit 1422, als erstmals in einem Verzeichnis die Truppenkontingente fürs [[Reichsheer]] erfaßt wurden - Eventualtruppen; man konnte sich auch mit Geldleistungen beteiligen\\ - seit 1871 richtete sich dieser Beitrag für die allgemeinen Leistungen des Reiches nach der Einwohnerzahl des Staates, eine Art Verbrauchssteuer und Zoll für [[Tabak]] und [[Wein]] etc. → [[Bismarck]] wollte das Reich als Kostgänger der Länder lösen, der [[Widerspruch]] wurde durch die Franckensteinsche Klausel gelöst, die den Ländern einen Teil der Branntweinsteuer zurückgab