====== MINISTERIALE ====== - wer Herrschaftsrechte im Auftrag ausübt\\ - als Stand zwischen [[Kaiser]] und [[Adel]]; sogenannte Dienstmannen \\ - der Kaiser suchte seit dem 11./12. Jahrhundert sich die Ministerialen eng zu verbinden und schuf so den Beamtentypus, denn er benötigte treue Untergebene gegen den Adel\\ - bis ins 13. Jahrhundert waren sie trotz häufigen Reichtums als Unfreie eingestuft; [[Ehe#Ehen]] mit adeligen Damen konnten nur unter [[Verlust]] aller Rechte der Adligen eingegangen werden → Ansehensverlust auch beim [[Volk]]\\ - Betrauung mit [[Amt#Ämtern]] durch hohe Adlige, dann Verselbständigung je nach Fähigkeit und nach Umständen - [[Tod]], Entlassung, [[Krieg]] etc. - Herausbildung eigener Herrschaftsbereiche\\ - [[Marschall]], [[Schenk]], [[Truchseß]], Kämmerer...\\ - die Grundherren wollen ab dem 11. Jahrhundert ihre Herrschaften besser nutzen → sie unterstellen Teilbereiche Getreuen, die dieses Dienstgut frei verwalten und einen bestimmten Anteil ihrem Dienstherrn abführen\\ - höchste [[Form]] sind die Reichsministerialen → am bekanntesten wurde das Geschlecht der [[Bolanden]]\\ - bildeten mindestens ¾ der Ritterschaft