====== NATURRECHT ====== - das Recht mutterrechtlicher Staaten ([[Bachofen]])\\ - hat seine [[Bedeutung]] durch Rechtsfertigungsinterpretation → bestehende Verhältnisse werden gerechtfertigt aus dem [[Recht]] des [[Einzelne|Einzelnen]], Stärksten - im [[Gegensatz]] dazu steht das historische Recht, //ius divinum//\\ __abstrakt__: vor jedem [[Vertrag]]\\ __hypothetisch__: nach jedem Vertrag - stellt dem Recht der [[Gesellschaft]] das Recht der begrifflichen [[Persönlichkeit]] gegenüber ABER unter dem natürlichen [[Zustand]] versteht jeder die Fahrt nach seinen Utopien ([[Bahr]])\\ - [[Gewalt]] ist naturgegeben, d.h., Gewalt ist nur im Bereich der Zwecke möglich ([[Benjamin]])\\ - induktiv: vom einzelnen wird ausgegangen, dessen [[Pflicht#Pflichten]], d.i. die Pflichtenlehre → Gegenposition zu Aristoteles; der ging deduktiv, von der Gesellschaft und deren Pflichten aus und setzte von deren [[Zweck]] die Pflichten des einzelnen fest\\ - bedeutet als [[Demokratie]] eine allen Menschen geschenkte [[Aristokratie]], d.i. eine im [[Traum]] der [[Würde]] [[selbst]] gelegene Folge, sofern bürgerlich-humanistisches Wollendürfen garantiert ist ([[Bloch]])\\ - [[Pathos]] des dritten Standes\\\ - eigentliche [[Substanz]] tradierten Rechts → der tradierte Souveränitätsanspruch der Schweizer: Wir haben diesen [[Boden]] [[uns]] erschaffen durch unsrer Hände [[Fleiß]]. ([[Schiller]])\\ - wird von uns nicht als Wissenschaft anerkannt; sie ist die positive Jurisprudenz, philosophisch bearbeitet ([[Schlegel]])\\ - wird nicht von gesunder [[Vernunft]], sondern von Begierde und [[Macht]] bestimmt (nicht negativ gemeint) → der [[Mensch]] benötigt die Erziehungszeit, um die Vernunft auszuprägen; die [[Zeit]] vor der Erlangung der Vernunft ist durch die Macht der Begierden gekennzeichnet, wozu er aber Recht besitzt ([[Spinoza]])\\ - die Quellen der menschlichen Rechtsbegriffe sind nicht bloß aus den zehn Geboten ableitbar, sondern v.a. aus der sittlichen [[Natur]] des Menschen ([[Thomasius]])\\ - [[Verwandtschaft]] zum sozialutopischen Entwurf\\ - Die [[Geschichte]] des Naturrechts ist immer nur wenige Schritte der wirklichen Rechtslehre voraus. Naturrecht hört nicht nur auf, sie hört in einem in sich bestimmt verlaufenden zielgerichteten [[Prozeß]], dessen Ende absehbar ist, auf. siehe auch [[Substanz vs. Mensch]] ===== Mittelalter ===== - das [[Scholastik#scholastische]] Naturrecht ist die größte Leistung des [[Thomas#Thomas von Aquin]] und die reifste Frucht der [[Aristoteles]]-[[Renaissance]], aber ihr fehlt der [[Begriff]] des Kaisers\\ - aus der Natur des Menschen und der Dinge wird alles abgeleitet, daher Naturrecht, sind zwar [[Gemeinschaft]], [[Beruf]], Recht und Obrigkeit zu finden, aber es fehlt an einer Begrifflichkeit für die Autorität/[[Majestät]] des [[Kaiser#Kaisers]] und einer des Reiches\\ - die [[Nominalismus#Nominalisten]] negieren das [[Reich]] als politischen Gedanken wie sie auch den Gedanken des päpstlichen Universalismus bekämpfen (Freyer) ===== Frühneuzeit ===== ==== Grotius 1625 ==== - bezeichnet den menschlichen Naturtrieb der Geselligkeit und die daraus entspringenden Forderungen als Quellen des Rechts\\ - läßt jedoch die äußeren Einwirkungen der [[Offenbarung]] bestehen ==== Luther 1520 ==== * [[Gott]] hat sein [[Gesetz]] in aller Menschen [[Herz]] geschrieben. * Naturrecht ist Erkenntnisquelle zur moralischen Vernunft. * Naturrecht ist durch [[Sünde]] und Begierde verdunkelt worden. * Niemand darf sich zum [[Richter]] der eigenen Angelegenheiten erheben. ([[Luther]]) ==== Melanchthon 1538 ==== - geht von der Ebenbildlichkeit Gottes aus → das Recht soll dem verderbten Zustand, ausgehend vom Zustand der Unschuld vor dem [[Sündenfall]], nachgehend, den Menschen der Unschuld zurückführen ==== Pufendorf 1670 ==== - sieht in der sittlichen Natur des Menschen die [[Quelle]] des Naturrechts, denn die natürliche Erkenntnisfähigkeit des Menschen reicht zur [[Erkenntnis]] des Rechts aus\\ - im Ggs. zu [[Grotius]] betont [[Pufendorf]], daß die Offenbarung zwar gilt, doch das Recht nicht berühre ==== Wolff 1720 ==== Hallesche Schule\\ Dieses Naturrecht hatte seine Sätze ohne weitere [[Kritik]] den Vorstellungen der Zeit entnommen, dieselbe aber nicht in ihrer inneren [[Notwendigkeit]] aufgewiesen, sondern als Wahrheiten aneinandergereiht. Die [[Wahrheit]] dieser Behandlungsweise bestand in dem Grundgedanken, daß das Vernünftige nicht dem Wirklichen gegenüber stehe, sondern in der Tat wirklich sei, die [[Unwahrheit]] aber, daß man dieses Vernünftige in die Fesseln endlicher Verstandesabstraktionen bannen wollte. (Hettner) ===== Moderne ===== ==== Gans 1830 ==== - jeder, der eine Reflexion über Recht und [[Staat]] hat, hat auch sein Naturrecht - Zufriedenheit mit Staat → die persönlichen Rechte lösen sich im Idealzustand des zu Erreichenden auf - [[Unzufriedenheit]] mit Staat → positives Recht stellt dar, wie es in seiner wahren [[Innerlichkeit]] ist und vergleicht Seinszustand mit Istzustand, was zur Formulierung ewiger Grundsätze führt - verwirklicht sich alle Tage und gewinnt so täglich Daseinsberechtigung ABER: Was [[positiv]] ist, ist noch längst nicht philosophisch! \\