====== NOTORIETÄT ====== auch Notorität\\ - Inanspruchnahme des Augenscheinlichen vor Gericht oder dem [[Parlament]], [[Gewißheit]]: beispielsweise mußten vor dem [[Reichstag]] die Gewählten zugeben, daß sie es sind, die gewählt worden sind, weshalb sich mancher, z.B. [[Fürst]] zu [[Solms#Solms-Hohensolms-Lich]], [[http://www.reichstagsprotokolle.de/Blatt3_nb_bsb00000436_00090.html|auf Notorität berief]]