====== NOTVERORDNUNGEN ====== - wurde bereits vor [[Hitler]] durch [[Brüning]] u.a. praktiziert und stand auf dem [[Boden]] der Weimarer [[Verfassung]]\\ - Hitler nutzte im Anschluß des Reichstagsbrandes diese [[Möglichkeit]], politische Gegner kaltzustellen, u.a. am 28.2.33: „...zum Schutze von [[Volk]] und [[Staat]]“ → heben die verfassungsmäßigen Garantien auf Freiheitsrechte auf, d.i. die eigentliche Aufgabe des Versuchs der [[Weimarer Republik]] mit ihrer westlichen [[Demokratie]]\\ - bilden die Grundlage des [[Ermächtigungsgesetz]]es vom 24.3.33 ===== Dietramszeller Notverordnung ===== August 1931\\ Die Erfahrungen [..] zwangen mich dazu, Länder und Gemeinden auf eigene Füße zu stellen; dafür sollten sie alle Rechte und Vollmachten bekommen und auch nach außen hin die volle [[Verantwortung]] für die Aufrechterhaltung einer gesunden Finanzpolitik tragen. Es mußte dazu erst ein staatsrechtlicher Zustand geschaffen werden. Das geschah für die Länder in der sogenannten Dietramzeller Notverordnung, die nach 1932 auch auf die Gemeinden ausgedehnt werden sollte. [[Zweck]] dieses [[System#Systems]] war, noch einen letzten Versuch in allen Konsequenzen mit der Selbstverwaltung zu machen. ([[Brüning]])