====== PFAHLBÜRGER ====== - wohnten außerhalb der [[Stadt]], standen aber zur Stadt in einem Rechtsverhältnis\\ - sie leisteten Abgaben und standen in einem Schutzverhältnis der Stadt, was bei Königsstädten, Reichsstädte, besondere [[Entwicklung]] fand, so daß die Landesherren im //[[statutum in favorem principum]]// ein Pfahlbürgerverbot durchsetzten\\ - bei Angriffen auf die Stadt wurden sie nicht, im [[Gegensatz]] zu den [[spiessbuerger|Spießbürgern]], zur Verteidigung herangezogen\\ - zu denselben gehörten auch Studenten