====== PFANDNAHME ====== ===== außergerichtliche Pfandnahme ===== - wenn staatlicherseits ([[Mittelalter]]) die Vollstreckung des [[Urteil]]s nicht gewährleistet war → Selbsthilfe des Klägers, der [[Sippe]]nangehörige und Fährnisgegenstände des Verurteilten in seine [[Gewalt]] bringen und an ihnen [[Rache]] üben beziehungsweise sie als indirektes Zwangsmittel gegenüber dem Schuldner verwenden konnte\\ - wurde seit [[Karl#Karl der Große]] verfolgt und zunehmend durch [[Fronung]] ersetzt\\ - gestattete es dem Gläubiger, seine Ansprüche eigenmächtig einzupfänden → führte Ordnungsstörungen\\ - wurde durch den [[Reichslandfrieden#Mainzer Reichslandfrieden]] 1235 verboten, 1442 durch die Frankfurter Landfriedensordnung grundsätzlich verboten