====== PROZEß ====== - es wurde zwischen bürgerlichem und peinlichem Prozeß unterschieden, zugleich wurden aber Anklagen auch beidsinnig verhandelt\\ - es galt das [[Prinzip]] des Primats der Betroffenen, diese mußten den Prozeß vorantreiben - Akkusations- und [[Verhandlungsprinzip]] -, nicht der [[Richter]], der von [[Schöffe]]n das [[Urteil]] einholte/erfragte\\ - im Prozeß herrschte ein strenger Formalismus, gesprochenes [[Wort]] war endgültig\\ - nach dem 12. Jahrhundert wurden Fürsprecher/Vorsprecher von den Parteien eingestellt, die Vertreter im Wort, nicht Vertreter im [[Willen]] waren, so daß der Prozeßbetroffene ergänzte\\ - mit der Durchsetzung des kanonischen Rechts wurde weiterhin unterschieden zwischen dem Prokurator und dem Advokaten ===== künstlerischer Prozeß ===== - die Ausbildung der Linie und die Entwertung der Linie zugunsten des Flecks (linear-[[malerisch]]);\\ - die Ausbildung der Fläche und die Entwertung der Fläche zugunsten der Tiefe;\\ - die Ausbildung der geschlossenen [[Form]] und die Auflösung in die freie Form;\\ - die Ausbildung eines einheitlichen Ganzen mit selbständigen Teilen und das Zusammenziehen der [[Wirkung]] auf einen oder wenige Punkte (bei unselbständigen Teilen);\\ - die vollständige Darstellung der [[Ding#Dinge]], Klarheit im [[Sinn#Sinne]] eines gegenständlichen [[Interesse#Interesses]], und die sachlich unvollständige Darstellung, Klarheit der [[Erscheinung]] der Dinge ([[Wölfflin]]) ===== sächsischer Prozeß ===== - beruhte auf dem alten einheimischen Verfahrensrecht und wurde durch die chursächsische [[Konstitution]] 1572 und die chursächsische Gerichtsordnung von 1622 geregelt\\ - besonders tat sich [[Carpzov]] bei der Ausarbeitung hervor\\ - Verbot des Artikelverfahrens → der Kläger hatte eine summarische [[Klage]] zu erheben, zu deren Einzelheiten der Beklagte Stellung, Klagebeantwortung, beziehen mußte\\ - es galt die Eventualmaxime, d.i. das Hervorbringen aller bekannten Tatsachen zum [[Thema]] in der Klage beziehungsweise der Klagebeantwortung → soll Prozeß beschleunigen\\ - es gab zwei Urteile, ein Beweisurteil – Beweisinterlocut - und ein Endurteil → beide waren anfechtbar\\ - ein Beweisurteil mußte innerhalb von sechs Wochen und drei Tagen durch einen Beweis bestätigt werden