====== RECHTSINSTANZ ====== - galt seit [[Karl#Karl dem Großen]] bis ins 15. Jahrhundert, bis zur Einsetzung des ständigen Reichskammergerichts in Speyer\\ - [[Reichskammergericht]] beziehungsweise Reichshofrat waren ab dem 15. Jahrhundert die höchsten Instanzen mit Ausschließlichkeit der [[Entscheidung]] die eigentlichen Instanzen seit Karl dem Großen: * [[Schöffe#Schöffen]] - waren in [[Gau#Gauen]] und Dörfern eingesetzt * [[Graf#Grafen]] - deren Befugnisse eigneten sich im Laufe der [[Zeit]] die [[Herzog#Herzöge]] und Bischöfe an * Missi - Königsbote - [[Appellation#Appellationsinstanz]], die letztlich an den [[König]] die Entscheidungsbefugnis weiterleitete * König - letztinstanzlich