====== RECHTSREFORM ====== ===== preußische Rechtsreform ===== - durch [[Friedrich#Friedrich II. der Große]] im Zuge der Schlesischen Kriege initiiert mit dem Grundsatz: das Staatswesen muß den [[Kategorie#Kategorien]] der [[Vernunft]] genügen\\ - legt die Prozeßordnung fest → Prozesse müssen innerhalb eines Jahres durchgeführt werden\\ - legt den Aufbau einer Gerichtsverfassung fest\\ - verbessert die Ausbildung des Personals und schafft das Spartenwesen ab\\ - im [[Zivilrecht]] hat der [[Monarch]] keine [[Macht]]\\ - Justiz und [[Verwaltung]] werden getrennt