====== RECHTSSYSTEM ====== ===== römisches Rechtssystem ===== - seit ca. 150 v.Chr. vollzog sich eine Umwälzung im Gerichtsverfahren\\ - zwar setzte sich das Verfahren weiterhin aus dem Verfahren //in iure// (vor Gericht) und //in iudicio// (Prüfung des Sachverhalts), doch begann der Magistrat an dem Verfahren aktiv Anteil zu nehmen, überwachte die [[Zeremonie]] → der Magistrat verfaßte die Formula, [[Urkunde]], in der die Anklage und die Einwände des Beklagten niedergelegt waren, was dann dem [[Richter]] vorgelegt wurde - früher hielt sich der Magistrat zurück\\ - mit zunehmendem Landgewinn wurde die Frage zwischen der Differenzierung von Besitz und [[Eigentum]] akut ^Besitz^Eigentum^ |//possessio// ist die faktische Verfügungsgewalt über eine Sache, z.B. Landparzellen auf dem Gemeindeland, aber nur in Italien möglich|//dominium// ist das [[Recht]] auf eine bestimmte Sache, muß aber nicht mit der faktischen [[Herrschaft]] über eine Sache zusammenfallen|