====== REGALIEN ====== //iura regalia//\\ - die dem [[König]] zustehenden Hoheitsrechte, die ihm Einkünfte einbrachten\\ - [[Güter]] mit allgemeinen Rechten des Herrschers wie Bistümern oder Abteien/Klöstern etc. → dem [[König]] fließen Einkünfte eines Bistums zu, wenn er sich auf dem [[Boden]] dieses Bistums aufhält oder kein Bischof eingesetzt ist/da ist\\ - wurden 1158 in Roncaglia durch Martinus, [[Bulgarus]], [[Hugo]] und Jacobus – die sogenannten quattuor doctores - auf Veranlassung [[Friedrich#Friedrichs I.]] in einem Regalienkatalog festgestellt * das Münzregal berechtigte zur Prägung von Münzen * das Zollregal... * das Berg-, Salz-, Forst-, das Jagd- und Fischereiregal, dazu das Stromregal mit Grundruhrrecht, das [[Schatz]]-, [[Judenschutz]]- und das Straßenregal - führte zur Regelung der Vorfahrt! * Schwierigkeiten beim Strandrecht: auch [[Friedrich#Friedrich II.]] konnte sich 1220 durch seine //authentica// nicht gegen die Mißbräuche durchsetzen