====== REICHSGEMEINDEGESETZ ====== 1862 \\ - fußt auf [[Idee#Ideen]] von 1848\\ - räumt der [[Gemeinde]] die freie [[Wahl]] ihrer Organe und die Selbstverwaltung ein → keine staatliche Bestätigung der Gewählten nötig\\ - die Gemeinde wurde monokratisch durch den Bürgermeister geführt\\ - es wurde ein eigener - keine Weisungsgewalt durch staatliche Stellen - und ein übertragener Wirkungsbereich - Weisungsgewalt durch übergeordnete Stellen - definiert, wobei die Gemeinde [[selbst]] festlegte, wie groß der eigene Wirkunsgbereich sein sollte