====== REICHSKIRCHENSYSTEM ====== - Bund zwischen dem [[König]] und der [[Kirche]] aus ottonischer [[Zeit]]: [[Otto#Otto I.]] und [[Brun]], Erzbischof von Köln\\ - unter Otto I. erhielten die Bischöfe das [[Recht]] des Königsbannes, d.h. sie durften [[Recht]] [[sprechen]], besaßen Gerichtsgewalt und in ihrem Bezirk auch die Regierungsgewalt\\ - 953 kritische Phase der Kirche gegenüber Liudolf → neuer Herrschafts- und Regierungsstil Ottos mit Rückgriff auf die Reichskirchenidee ===== Voraussetzungen zur Durchführung dieser Idee ===== * Legitimation durch sakrale [[Würde]] des Königs, eien Einheit von sakraler und weltlicher [[Sphäre]], wie sie aus dem Frühmittelalter bekannt war * das ostfränkische [[Reich]] war weniger als das westfränkische entwickelt beziehungsweise organisiert, es waren noch starke germanische Stammesbindungen vorhanden, kaum feudale Umwandlungen wie im [[Westen]] * archaische Strukturen rechts des Rheins ohne Auflösungserscheinungen der territorialen Herrschaften → deshalb konnte Otto hier eingreifen und die ostrheinischen Gebiete neu strukturieren * genauere rechtliche Fixierung der den Bischöfen verliehenen Grafschafts-, Münz- und Befestigungsrechte * Fixierung der //servitium regis//, des Reichsdienstes * institutionelle Vernetzung der Domkapitel mit der Königsherrschaft an der Spitze; Aufbau einer Hofkapelle mit Reichsdienst leistenden Bischöfen → die Folge davon war die Einstaatung der Kirche zugunsten der Königsherrschaft - das Reichskirchensystem wurde insbesondere vom Episkopat getragen, das vom König bestimmt wurde → es entstand eine optimale Nutzung der Kirchengüter und seiner Reserven für die Königsherrschaft: u.a. mußten die Bischöfe Heeresdienst leisten ===== Doppelcharakter der Machtverhältnisse ===== - Einzelkirche steht zu König und Reich in besonderem Rechtsverhältnis - die universale Kirche fungiert als Ganzes innerhalb des Reichsverbandes → das ist der fundamentale [[Unterschied]] zur karolingischen Reichskirche, die den Klöstern außerordentliche Rechte zuwies - begründet mit den [[Vorhaltung|Vorhaltungen]] des deutschen [[Volk#Volkes]] gegenüber [[Rom]] um 1520 - Pfründenverteilung des Reiches für die [[Fürst#Fürsten]] unter Leitung des Mainzer [[Churfürst#Churfürsten]], der war der [[Kanzler]] des Reiches - verfestigte die Territorialstruktur [[Deutschland#Deutschlands]] bis ca. 1806: 60% der säkularisierten Klöster etc. verblieb zu kirchlichen [[Zweck#Zwecken]], doch 40% wurden rein säkularisiert und bildeten neue Einkunftsquellen der Landesherrschaften