====== REICHSSTÄNDE ====== - Es gilt als [[Reichsstand]], wer die Regalien unmittelbar vom [[Kaiser]] zu [[Lehen]] trägt, d.h., jeder vom Kaiser direkt belehnte [[Fürst]] hatte das [[Recht]], eine Virilstimme in Anspruch zu nehmen. Diese Stimme haftete an der [[Dynastie]], nicht am Territorium - bis 1356: [[Goldene Bulle]]. Die Goldene Bulle ließ die [[Möglichkeit]] verlöschen, durch Erbteilungen zusätzliche Stimmen zu erwerben. Ab dann herrscht das [[Prinzip]] der Primogenitur. \\ - gehören zu den bedeutenderen Gliedern des Reiches\\ - haben Sitz-, Rede- und Stimmrecht im [[Reichstag]] Zur allgemeinen Anerkennung genügten folgende Tatbestände: - der Antragsteller muß in der Reichsmatrikel, dem Verzeichnis der Stände, eingeschrieben sein\\ - der Antragsteller muß seine [[Steuern]] direkt in das allgemeine Schatzamt, nicht in das eines anderen Standes zahlen ([[Pufendorf]])\\ - die evangelischen Reichsstände betrachten sich um 1525 als Obrigkeit → entscheiden in Grundfragen des [[Glauben#Glaubens]] ohne Rücksprache mit dem Kaiser