====== REICHSSTAND ====== - eine [[Person]] oder Kommune, d.h. [[Reichsstadt]], welche nicht nur, entweder in Ansehung ihrer Person oder gewisser [[Güter]] oder beider, unmittelbar unter dem [[Kaiser]] steht, sondern auch auf den [[Reichstag#Reichstagen]] entweder ganz eigenen Sitz und Stimme oder doch an der Stimme eines ganzen Kollegs, folglich an des [[Reich#Reiches]] [[Regierung]] teilhat ([[Moser]]) siehe auch [[Reichsstände]] oder [[Reichsstandschaft]]