====== RESERVATRECHTE ====== ===== beschränkte Reservatrechte ===== //iura Caesarea reservata limitata//\\ - Hoheitsrechte des Kaisers, für die der [[Kaiser]] nur der Zustimmung der [[Churfürst#Churfüsten]] bedurfte, nicht der des [[Reichstag#Reichstags]] * Einberufung des Reichstages * [[Entscheidung]] über den Abschluß von Bündnissen des reiches mit auswärtigen Mächten * Verhängung der Reichsacht * Erteilung von Münz- und Zollrechten ===== unbeschränkte Reservatrechte ===== //iura Caesarea reservata illimitata//\\ - Rechte in bezug auf den Reichstag * das [[Recht]], Gesetzanträge einzubringen * Reichstagsbeschlüsse als Gesetzesbeschlüsse auszugeben * Ernennung der Reichskammerrichter und der Assessoren * Adelsverleihungen und Reservatrechte, d.s. Standeserhöhungen; Ausnahme Reichsstandschaft * Gründung von [[Universität#Universitäten]], denen er eine reichsrechtliche Anerkennung erteilte, dazu Verleihung akademischer Grade * Postrecht * kaiserliche Notare * Volljährigkeitserklärungen