====== SCHÖFFE ====== - seit [[Karl#Karl der Große]] Mitglied eines an Stelle der Gerichtsgemeinde beziehungsweise der Rachinburgen, vom [[Richter]] ernannter Ausschuß der Gerichtsgemeinde zur Abgabe des Urteilsvorschlags, gebildeten ständigen Ausschusses von meist sieben, später i. d. R. zwölf, Urteilern, Schöffenkollegium, aus den angesehenen Dingpflichtigen, später aus bestimmten Ständen vom [[Graf#Grafen]] oder //[[missus]]// auf [[Lebenszeit]] ernannt und vereidigt\\ - später erbliches [[Amt]]\\ - ursprünglich waren die Schöffen nur im gebotenen [[Ding]] beziehungsweise Hundertschaftsgericht ausschließliche Urteiler, später in allen Niedergerichten\\ - entwickelten sich in Städten zum Stadtrat, teilweise wurde sie von diesem verdrängt, teilweise endlich blieben sie neben ihm bestehen siehe auch: [[Schöffengericht]]