====== SCHULAUFSICHT ====== - nach §7 GG\\ - der [[Staat]] garantiert die Selbstverwaltungsgarantie kommunaler Schulträger\\ - ist eingeteilt in Fachdienst und Rechtsaufsicht ===== Befugnisse ===== - zentrale Organisationsplanung → je nach Trägerschaft\\ - bestimmt die inhaltliche Ausrichtung der Schule\\ - setzt Bewertungsstandards fest\\ - bestimmt die Rechtsstellung des Lehrers\\ - wählt die Schulbücher aus