====== SCHULDRECHT ====== ===== römisches Schuldrecht ===== //nexum// → das Haften mit dem eigenen [[Leib]] und der [[Familie]] für etwaige Schulden, Schuldknechtschaft\\ - in den Zwölftafelgesetzen beschrieben und Rechtsgrundsatz\\ - wurde eingeschränkt durch //lex Poetelia// von 326 v.Chr. → Verbot der Neuversklavung und Konfiguration der Schulden in bezug auf den [[Besitz]], nicht mehr auf die Person, also verlor das nexum [[praktisch]] seine [[Bedeutung]] und [[Sklave]] wurde nur noch der Nichtrömer