====== STAATSBÜRGER ====== - Niemand ist verpflichtet, einem Staate anzugehören, dem er aus freien Stücken nicht angehören will, denn der Staat ist nicht Endzweck für sich, sondern [[Zweck]] nur für die [[Individuum#Individuen]] und ihren freien, unabhängigen Willen. Die [[Bürger]] können einen neuen [[Vertrag]] untereinander eingehen und einen neuen Staat begründen, denn frühere Übereinkünfte binden sie nicht, wenn sie nicht mehr ihrem [[Willensfreiheit#freien Willen]] entsprechen oder ihn gar behindern. [...] Zu jeder Revolution gehört die Lossagung vom ehemaligen Vertrag und die Vereinigung durch einen neuen. Beides ist rechtmäßig, mithin auch jede [[Revolution]], in der beides auf die gesetzmäßige Art, d.i. aus freiem Willen geschieht. ([[Fichte]])\\ - ist es gewohnt, in seinem [[Staat]] den Verbürger des [[Recht#Rechts]] zu sehen, beim Blick nach außen allerdings muß ihm auffallen, daß die Rechtsseite weder die einzige noch die eigentliche Seite des Staates ist ([[Kjellen]])\\ - ist Patriot durch Neigung\\ - seine [[Leidenschaft]] und [[Liebe]] gehört dem Staat, in dem er lebt ([[Rousseau]]) ===== jungdeutscher Staatsbürger ===== - Staatsbürger ist nur der, welcher seine Pflichten, die ihm die Mitverantwortlichkeit an der Regierung des Landes auferlegt, voll und ganz erfüllt ([[Mahraun]])