====== STAND ====== - eine gesellschaftliche Großgruppe, die sich durch eigenes [[Recht]], durch ein bestimmtes Maß an Teilhabe an der politischen [[Herrschaft]], durch eine besondere [[Form]] materieller Subsistenzbegründung und spezifisches Prestige von anderen unterscheidet (Danker)\\ - der im [[Staat]] zur Lebensordnung gewordene Teil der [[Seele]] (Eberhard)\\ - ein ethischer Begriff, Ausdruck einer [[Idee]]\\ - die Privilegierten von 1789 standen dem [[Bürgertum]] als Stand gegenüber, der ein Formideal, die //grandeur//, die //[[courtoisie]]//, die innere und äußere Vornehmheit, verkörperte, gleichviel, was der Verfall davon übrig gelassen hatte ([[Spengler]]) ===== brandenburgische Stände ===== - übernehmen [[Schuld#Schulden]] von [[Joachim#Joachim II.]]\\ - die Einnahmen durch [[Steuern]] gingen vorerst in die Ständeverwaltung → der brandenburgische [[Churfürst]] war von den Ständen abhängig ===== exempte Stände ===== - streitbare [[Reichsstände]] → ihr [[Recht]] wird von anderen, mächtigeren Ständen angezweifelt, so daß sie sich gelegentlich auf [[Reichstag#Reichstagen]] vertreten lassen müssen, wodurch sie Gefahr laufen, zu Landständen herabzusinken