====== STEIN-HARDENBERGSCHEN REFORMEN ====== 1807/13\\ - zuerst vom Freiherrn vom und zum [[Stein]] 1807/8 initiiert, nach dessen Entlassung durch [[Hardenberg]] fortgesetzt → hatten Vorbildwirkung für [[Deutschland]]\\ - mußte, um eine Modernisierung zu erreichen, die ständische [[Ordnung]] in [[Preußen]] abbauen, die noch im [[Allgemeines Landrecht#Allgemeinen Landrecht]] positivrechtlichen [[Ausdruck]] gefunden hatte → also Edikt über die Bauernbefreiung 1807 schafft Erbuntertänigkeit ab und macht Bauern zu Staatsuntertanen\\ - stellt die [[Freiheit]] der Berufswahl und des Grundstückverkehrs her → Kapitalismus der freien Konkurrenz statt feudale Grundversorgung: Glaube der [[Reformer]] an die "Wanderung des Bodens zum besten Wirt"\\ - die Städteordnung 1808 schuf die Selbständigkeit der Gemeinden und [[Stadt#Städte]] - eigene Körperschaft -, wobei die Polizeigewalt nicht den Städten überlassen wurde\\ - das Gewerbesteueredikt 1810 führte prinzipiell die Gewerbefreiheit ein und machte dem dato herrschenden Dirigismus den Garaus\\ - das Regulierungsedikt von 1811 verschafft den Bauern [[Besitz]] - freies [[Eigentum]] - und verpflichtet ihn zur Abgabe eines Dritteils seiner Hofstelle an den Gutsherrn ===== Privilegien der Gutsherren ===== - einige wichtige Vorrechte der Gutsherren blieben erhalten, obwohl Stein und Hardenberg Veränderungen wünschten: * Patrimonialgericht; * Polizeigewalt; * Kirchen- und Schulpatronat; * Jagdrecht und * Steuerfreiheit. → damit entfiel die Basis für eine kommunalbäuerliche Selbstverwaltung (Nipperdey), die aber von den Bauern auch weitgehend unerwünscht war