====== STEPHANI ====== ===== Matthias Stephani ===== um 1604\\ [[Jurist]]\\ - versucht das Souveränitätsaxiom [[Bodin#Bodins]] mit der Verfassungswirklichkeit in Einklang zu bringen, indem er die Landeshoheit anerkennt und den [[Reichsstände#Reichsständen]] in ihren Territorien alle [[Freiheit#Freiheiten]] beläßt \\ - im [[Reich]] dagegen ist der [[Kaiser]] den [[Stand#Ständen]] übergeordnet, er hat die //summa et absoluta potestas//\\ - prägte als erster die Formel des //cuius regio, eius et religio// 1604 zur Beschreibung der Machtverhältnmisse in den einzelnen Landesteilen → der Landesherr besaß die [[Macht]], seinen Untertanen eine [[Religion]] zu verordnen - Religionszwang, Religionsbann, Reformationsrecht -, während die Untertanen das //ius emigrationis// besaßen