====== STRAFRECHT ====== - schwächt [[Grausamkeit]] mit Zunahme der [[Macht]] des Gemeinwesens ([[Nietzsche]]) ===== materiales Strafrecht ===== - im [[Gegensatz]] zur mittelalterlichen Auffassung wurde die [[Erfolgshaftung]] aufgegeben\\ - Aufgabe der Schuldhaftung, die aus christlich-metaphysischem Bezug ins [[Strafrecht]] eingedrungen war → es interessiert ab sofort die [[Motivation]] der Straftat, imgleichen die Frage der Fahrlässigkeit insbesondere\\ - man nähert sich dem [[Begriff]] der [[Zurechnungsfähigkeit]], denn das Alter und der geistige [[Zustand]] des Täters sollen berücksichtigt werden → aber erst durch [[Pufendorf#Pufendorfs]] Imputabilitätslehre wurde die Straftat neu bewertet und dementsprechend bestraft \\ → siehe Diskussion im Wolkenstein-Forum: [[http://www.vonwolkenstein.de/forum/showthread.php?t=2584]] \\ - kein moderner Grundsatz //nulla poena sine lege//, sondern Vergeltung, Abschreckung und Schutz der Allgemeinheit; keine Resozialisierungszwecke durch das Recht ===== mittelalterliches Strafrecht ===== - dadurch gekennzeichnet, daß die zuvor geltende Differenzierung von [[Strafe#Strafen]] für [[frei#Freie]] und Unfreie aufgegeben wurde\\ - statt dessen wurde zwischen Adeligen und Sonstigen unterschieden, weiterhin zwischen Einheimischen und Fremden, Männern und [[Frau#Frauen]]\\ - im 12. Jahrhundert wurde die Sühnegerichtsbarkeit durch die Blutgerichtsbarkeit abgelöst