====== VERSPRECHEN ====== Bedingungen für die erfolgreiche Äußerung von Versprechen: * konventionales Ergebnis - Einleitung des Versprechens ist die Verläßlichkeit; diese ergibt sich aus dem sozialen [[Zusammenleben]] * konventionelle Legitimation - Behauptung beruht auf [[Glauben]] des Sprechers\\ - Ernsthaftigkeit der Behauptungen\\ - Gültigkeitsbedingungen ergeben sich aus Konventionen * institutionelle Legitimation - Deklaration - Vorhandensein einer [[Institution]], die Gesagtes absegnet - Pfarrer, [[Anwalt#Rechtsanwalt]], Schiedsrichter\\ - [[Realität]] wird durch Endgültigkeitsanspruch des Deklarierenden * individueller [[Wunsch]] - Personen und Umstände müssen auf Versprechen eingestellt sein, um gewünschtes Ergebnis zu erreichen → Wunsch und gesellschaftliche Institutionen müssen sich wohlgesonnen sein\\ - der Gesprächspartner muß auf die Erfüllung des Versprechens wert legen;\\ - meinen [[Wille#Willen]] in Ansehung meiner künftigen [[Handlung#Handlungen]] andern vorgeben ([[Kant]])\\ - steht gegen die Vergeßlichkeit\\ - entscheidender Fragepunkt: Gab man es aus [[Not]] oder um des lieben Friedens willen? ([[Nietzsche]])