====== VOGTEI ====== von lat. //advocatus//\\ - ein weltlicher [[Herrscher]] übernimmt die weltliche Gerichtsbarkeit über im Klosterbezirk begangene weltliche Rechtsverstöße\\ - auf dem Frankfurter [[Reichstag]] von 1149 wurde ein Fürstenspruch formuliert, der die [[Recht#Rechte]] der [[Vogt#Vögte]] definierte → der [[Ludowinger]] Ludwig II. von Thüringen trat hierbei als Urteilsfinder auf