====== VOLKSABSTIMMUNG ====== dient der verfassungsmäßigen Beteiligung ([[Partizipation]]) an der Macht - die Menge ist und nicht das [[Gesetz]]\\ - Volksführer bestimmen, [[Thukydides#Thuk.]] 4,21,3, dagegen: die Besten werden die [[Führer]] sein\\ - stehen die [[Schmeichler]] nicht in [[Ehre#Ehren]]? 1292 a ([[Aristoteles]]) ===== Dreischritt-Verfahren nach dem GG der BRD ===== - Volksinitiative: Antrag aus dem [[Volk]] an das [[Parlament]], das über einen [[Diskurs]] zu einem Gesetz führen soll (400000 Unterschriften nötig) - Volksbegehren: scheitert die Volksinitiative und es kömmt zu keinem Gesetz, so können zwei Millionen gesammelte Unterschriften dem Parlament vorgelegt werden, was das Parlament dazu zwingt, einen Gegenentwurf vorzulegen - Volksentscheid: entscheidet über den vom Volk im Volksbegehren oder vom Parlament vorgelegten Gesetzesentwurf