====== WAHLRECHT ====== - bestand in [[Deutschland]] seit 1849 auf Reichsebene als [[allgemein#allgemeines]] für Männer, seit 1918 auch für [[Frau#Frauen]]\\ __allgemein__: unabhängig von Geschlecht, [[Rasse]], [[Sprache]], Einkommen oder Besitz, [[Beruf]], [[Stand]] oder Klasse, [[Bildung]], Konfession oder politische Überzeugung;\\ - der Besitz des Rechtes, den Gesetzgeber zu ernennen, ein Herrschaftsrecht, das nicht jedem Menschen zukommt, denn keiner darf sich über den anderen per Gesetz zum Herrscher machen ([[Sybel]]) ===== allgemeines Wahlrecht ===== [[Herrschaft]] der Mittelmäßigen ([[Nietzsche]])