====== WEHRGELD ====== auch Wergeld\\ - Betrag, den der Totschläger den Angehörigen des Totgeschlagenen zahlen muß\\ - seit [[Karl#Karl der Große]] festgelegte [[Buße]], die für die Tötung von [[Mensch#Menschen]] zu zahlen war * 600 Solidi für Adlige * 200 Solidi für freien Franken → mindere Beträge für unfreie [[Franken]] und Angehörige der romanischen Bevölkerung im Frankenreich, sozusagen eine [[Stand#ständisch]] gebundene [[Strafe]]: für einen toten Knecht muß der Beschuldigte und Überführte 30 Schilling zahlen\\ - ersetzt die [[Blutrache]] und wird an die [[Sippe]] gezahlt ([[Wundt]])