====== WEICHBILD ====== - Bezeichnung für das im 13. Jahrhundert fixierte [[Gewohnheitsrecht]], das [[Magdeburg#Magdeburger Recht|Magdeburger Stadtrecht]] insbesondere\\ - dieses galt insbesondere neben dem [[Recht#kanonisches Recht|kanonischen Recht]], welches zunehmend [[Bedeutung]] erlangte, bis 1495 [[Maximilian#Maximilian I.]] die [[Reichskammergerichtsordnung]] durchsetzte, die bestimmte, daß im [[Reich]] nur noch das [[Recht#römisches Recht|römische Recht]] gelten sollte, es sei denn, in einzelnen Territorien werden Partikularrechte vor es gebracht