====== WESTFÄLISCHER FRIEDEN ====== 1648\\ - nach langjährigen Verhandlungen unterschrieben\\ - allein die Teilnahme der Gesandschaften der einzelnen Territorialfürsten beweist hinlänglich, daß die [[Stand#Stände]] über [[Krieg]] und [[Frieden]] in ihren Territorien entschieden, aber es galt das //ius territoriale// und das Bündnisrecht, was die Reichsstände außer Brandenburg und [[Österreich]] an der eigentlichen [[Souveränität]] hinderte und in die Reichsverfassung eingebunden hielt\\ - Wiederherstellung des [[Augsburger Religionsfrieden#Augsburger Religionsfriedens]] von 1555\\ - die Untertanen dürfen emigrieren\\ - die Stände erhalten die Befugnis untereinander und auch mit dem Ausland Bündnisse eingehen zu dürfen → die deutschen [[Fürst#Fürsten]] teilen sich in Faktionen, und die verbündeten auswärtigen Mächte erhalten die [[Möglichkeit]], [[Deutschland]] nach Belieben zu kontrollieren und bei Gelegenheit einzugreifen und ihre [[Macht]] auszudehnen ([[Pufendorf]])\\ - das interessanteste und charaktervollste Werk der menschlichen [[Leidenschaft]] und [[Weisheit]] ([[Schiller]])\\ - Kompromißlösung der umkämpften politischen und rechtlichen Fragen\\ - besteht letztlich aus zwei Friedensverträgen - IPO - //instrumentum pacis osnabrugense// → Friedensvertrag mit Schweden - IPM - //instrumentum pacis monsteriense// → Friedensvertrag mit [[Frankreich]] - die Reichsstände gehen als Sieger hervor → die Reichsverfassung wird auf [[Dauer]] dualistisch, will heißen, die Reichsstände bestimmen in allen Reichsangelegenheiten mit\\ - die Reichsstände durften fortan auch reformiert sein, also kalvinistisch\\ - Rücknahme des [[Restitutionsedikt#Restitutionsedikts]] von 1629 → was 1624 besessen wurde, wird wieder als Besitz gelten \\ - Frankreich setzte die Anerkennung der usurpierten Gebiete Metz, [[Verdun]] und Toul durch, [[Habsburg]] mußte elsässische Gebiete (zehn Reichsstädte) an Frankreich abtreten, die nicht zu Habsburg gehörenden [[Elsaß#elsässischen]] Gebiete blieben allerdings im Reichsverband; die Schweiz wurde reichsrechtlich souverän\\ - Katholiken oder Protestanten durften auf [[Reichstag#Reichstagen]] in konfessionellen Fragen nicht überstimmt werden\\ - der Pfalzgraf von Rhein wurde achter [[Churfürst]]