====== WIDERKEHREN ====== Rechtsbegriff bei [[Gottfried]]: //keren//\\ - //kehren// für etwas erstatten bzw. zurückgeben; //restituere//\\ - daraus auch //verkehren// (etwas in etwas Schlechtes verwandeln) bzw. dem falschen Adressaten zuweisen\\ - im weitesten [[Sinn]] auch für //vernichten//; die materielle Rückerstattung von Geraubtem