====== WINDTHORST ====== ===== Ludwig Windhorst ===== 1812-91\\ [[Jurist]] und [[Politiker]]\\ - trat im //Norddeutschen Reichstag// für das Amendement [[Kratz]] (Zweidrittelmehrheit für Verfassungsänderungen) zum § 7 ein und [[http://www.reichstagsprotokolle.de/Blatt3_nb_bsb00000436_00380.html|begründete]] das mit der Funktion einer Verfassung: Stabilität\\ - nannte als zweiten [[Grund]]: Erhaltung der Einzelstaaten, da das Verfassungswerk auf den Einheitsstaat wirke und die existierenden Bundesstaaten geschützt werden müssen\\ - [[http://www.reichstagsprotokolle.de/Blatt3_nb_bsb00000436_00452.html|zeigte sich]] über Bemerkungen des Abgeordneten [[Wagener]] pikiert, der die Abgeordneten dahingehend belehrt hatte, sich ihrer [[Verantwortung]], der Annahme des Verfassungsentwurfs der verbündeten Regierungen, zu stellen und meinte, die Aufgabe der Abgeordneten bestünde nicht in der Kenntnisnahme des Entwurfs, sondern in der Beratung darüber, was gut und was weniger gelungen sei\\ - nannte das [[allgemein#allgemeine]], geheime und direkte Wahlrecht ebenso eine Tatsache, die durch die [[Wirklichkeit]] und nicht durch die [[Abstraktion]] begründet werde, wie die [[Existenz]] EINER Legislative, des Reichstags, über die er keine Veränderungsvorschläge zu machen habe: allerdings sprach er dann später doch von einer notwendigen [[Kommunikation]] zwischen einem Ober- und Unterhause\\ - [[http://www.reichstagsprotokolle.de/Blatt3_nb_bsb00000436_00587.html|nannte]] die Diskussion zum § 59 die wichtigste des gesamten Verfassungsentwurfs, denn eine schlagkräftige [[Armee]] sei wichtig zur Stabilität nach innen und zur Sicherheit nach außen\\ - einig sei man darin, daß das [[Heer]] planen müsse und schlagkräftig zu bleiben habe, aber man dürfe als Parlamentarier nicht das Machtmittel des Budgets auf unbestimmte [[Zeit]] aus der Hand geben, wie es der Regierungsvorschlag verlange, deshalb sei die Schaffung eines Provisoriums für eine zu bestimmende Zeit akzeptabel, dürfe ab er nur dann fixiert werden, wenn man zugleich dem Parlament die Gesetzesmacht in diesem Bereich ließe\\ - fragte [[http://www.reichstagsprotokolle.de/Blatt3_nb_bsb00000436_00691.html|während]] der Diskussion zum Abschnitt XIII (Schlichtungsverfahren), wozu man ein Bundesgericht haben wolle, denn der [[Zweck]] desselben sei im Entwurf der verbündeten Regierungen nicht formuliert worden; zudem sei es ganz anomal, daß Gesetze erst formuliert werden sollen, womit man im nachhinein bestrafen wolle → man dürfe mit neuen Gesetzen bloß Künftiges bestrafen, nicht aber Vergangenes\\ - sprach sich für die Annahme des Amendements [[Zachariae]] aus, der eine klare Kompetenzverteilung und somit die Trennung zwischen Judikative und Exekutive zu erreichen anstrebte