====== ZWEIKAMPF ====== ===== mittelalterlicher Zweikampf ===== - fand in der Regel von Gerichts wegen nur auf die Anklage wegen todeswürdiger Verbrechen statt, und zwar wenn ein solches nicht bewiesen werden konnte, aber doch Verdachtsmomente vorlagen\\ - unter 21- und über 60jährige, [[Frau#Frauen]] und Geistliche durften sich durch Kämpen (Champion) vertreten lassen\\ - es gab keine [[Stand#Standesgrenzen]], wohl aber angepaßte Kampfvorschriften: ein [[Adel#Adliger]], der einen Hörigen anklagte, mußte wie ein Höriger kämpfen (Stock, Schild, Lederkleidung) - und umgekehrt, wenn ein Höriger einen Adligen anklagte, mußte er sich auf die Kampfesweise des Adligen einlassen (der jeweilig Angeklagte besaß sozusagen die Wahl der Waffen)\\ - der Kampfplatz wurde umzäunt, die Kampfrichter saßen auf einer Tribüne, wo auch Zuschauer Platz fanden, dazu eine Wache, die einschreiten durfte, wenn sie vom Kampfrichter ein Signal bekam; Grießwarte sorgten für die öffentliche [[Ordnung]]\\ - die Kämpfer stellten sich so, daß keiner die Sonne oder den Wind direkt ins Gesicht bekam zum Sonnenaufgang auf einen zugewiesenen Platz\\ - wer bis zur Mittagsstunde (nach anderen [[Quelle#Quellen]] auch bis drei Uhr nachmittags) nicht erschien, wurde verurteilt und war damit vogelfrei\\ - ein beidseitiger Kampf zu Pferde endete, wenn der eine abgeworfen worden war; dann stieg der andere vom [[Pferd]], und man kämpfte zu Fuß weiter\\ - Frauen durften auch selber kämpfen, wobei sie den Vorteil erhielten, daß ihr Gegner bis zur MItte des Leibes in einer Grube stehen mußte und sich nur eines Stockes oder Kolbens bedienen durfte, während die Frau einen eingebundenen Stein besaß, womit sie den Gegner zu umschlingen oder zu erschlagen hoffte\\ - wer unterlag, konnte zum Schuldgeständnis gezwungen werden oder wurde sofort erschlagen; andernfalls erhielt er die Strafe, die auf das Vergehen angesetzt war, meist die Todesstrafe\\ - nach dem [[Landfrieden]] von 1156 durften bloß noch Adlige den gerichtlichen Zweikampf bestreiten\\ - bis ins 16. Jhd. hielt sich diese [[Form]], dann wurde der Zweikampf zur Privatehrensache\\ - Geistliche bevorzugten [[Gottesurteil#Gottesurteile]], was von zahlreichen [[Kaiser#Kaisern]] zwar unter Strafe gestellt wurde, aber sich dennoch großer Beliebtheit erfreute