====== ZWEISCHWERTERLEHRE ====== - gilt seit [[Papst]] Galasius 492-496, wonach weltliche und geistliche [[Gewalt]] legitim nebeneinander stehen und unterschiedliche Aufgaben erfüllen → Herrscher einerseits und Papst andererseits haben dabei prinzipiell gleichermaßen eine Legitimation für ihr jeweiliges [[Amt]] von [[Gott]], in welchem sie ihre unterschiedlichen Aufgaben wahrnehmen, nämlich solche weltlicher [[Herrschaft]] einerseits und solche geistlicher Führung andererseits\\ - Nach dieser [[Vorstellung]] verfügt der Papst ursprünglich über beide „Schwerter“ (das geistliche und das weltliche) und tritt die Ausführung der weltlichen Gerichtsbarkeit nur an den [[Kaiser]] ab. Daraus begründet sich der Anspruch der [[Kirche]], //sacerdotium//, auf die Vorherrschaft gegenüber der weltlichen Gewalt, welcher seitens des regnums auf großen Widerstand traf - zum Beispiel im Rahmen des [[Investiturstreit#Investiturstreits]].\\ - im 11. Jahrhundert weiterentwickeltes und benutztes Mittel im Investiturstreit ===== subordinierende Zweischwerterlehre ===== - besagt, daß [[Gott]] dem Papst beide Schwerter verlieh, das weltliche und das geistliche, wobei der Papst das weltliche an den Kaiser weitergereicht habe ===== koordinierende Zweischwerterlehre ===== - wurde von deutscher Seite entwickelt und besagt die Gleichrangigkeit der Schwerter\\ - der Kaiser habe jedoch dem Papst [[Marschall#Marschalldienste]] zu leisten, indem er ihm das [[Pferd]] führe und beim Auf- und Absitzen die Steigbügel halte, //officium stratoris et strepae//