AUSTRÄGE

- von FÜRSTenhäusern und freien Städten eingesetzte Schiedsgerichte zur Beilegung von Streitigkeiten
- geht wahrscheinlich auf das INTERREGNUM zurück, als Streitigkeiten nur mit KRIEGsgewalt beigelegt wurden
- bedeutet soviel wie „einen STREIT austragen“
- haben den Nachteil, da gegen die ENTSCHEIDUNG Berufung am REICHSKAMMERGERICHT eingelegt werden kann, somit das Verfahren nicht abschließen