um 1750
JURIST
- sprach sich gegen die TODESSTRAFE aus, denn nicht durch Heftigkeit, sondern durch ihre DAUER entfalte STRAFE ihren ZWECK
1764
Von den Verbrechen und Strafen
- erlangte größte Bedeutung
- vernunftrechtliches DENKEN gebietet die Abschaffung veralteter Einrichtungen zur Strafverfolgung und zur Ermittlung der Strafbemessung