BEHÖRDENREFORM

1500

- NOTWENDIG durch die erweiterten Aufgaben der Landesherren, die für das irdische und seelische Wohl SORGE tragen wollten/sollten/mußten
- wurde durch Maximilian I. und Ferdinand I. für ÖSTERREICH - Steiermark, KÄRNTEN, Krain - und als Zentralregierung für Deutschland durchgeführt
- erreichte Vorbildwirkung für die übrigen deutschen Länder
- neue Behörden → Zentralbehörden, Hofbehörden, von Ferdinand I. 1527 in der Hofstaatsordnung endgültig statuiert

→ bildeten fortan die Geheime Konferenz, 1669 konstituiert