BENEFICIUM

heute als Benefiz oder Benefizium im Gebrauch
- im mittelalterlichen RECHT die FORM der Landleihe
- beinhaltete das Leihen von Gütern, BURGen, Ländereien, Herrschaftsbereichen, aber auch von Ämtern, Rechten, Renten und öffentlichen Einkünften
- PREKARIE und Zinsgut = LEHEN = beneficium ecclesiasticum, bezeichnet die Verleihung als Wohltat, dann auch das verliehene Gut - Prekarieland
- auf LEBENSZEIT verliehen