CODEX THERESIANUS

1766
- achtbändiger Entwurf für eine Privatrechtskodifikation
- wurde von einer von MARIA THERESIA eingesetzten Kommission seit 1753 erarbeitet und vereinte eine Kompilations- und Revisionskommission zu einer Gesetzgebungskommission für die österreichischen und böhmischen Erbländer, wobei auf Grundlage der Landesrechte, des Gemeinen RECHTs und des Vernunftrechts ein Gesetzbuch erarbeitet wurde
- den Vorsitz der Kommission hatten Josef AZZONI und Johann ZENCKER
ABER: das Buch konnte sich nicht vom wissenschaftlichen Duktus befreien und erhielt nicht die SANKTION Maria Theresias