CONSTITUTIU LICET IURIS

1338
- spricht das MAJORITÄTSPRINZIP als Folgerung aus dem kanonischen RECHT bei der Königswahl aus
- wurde aber erst 1356 in der Goldenen Bulle reichsverfassungsrechtlich verankert
- LUDWIG der Bayer wies den päpstlichen Anspruch zurück, bei der WAHL mitbestimmen zu wollen und legte fest, daß der Gewählte aufgrund der Wahl deutscher König sei

siehe auch: GOLDENE BULLE