ERBREICHSPLAN

- ein von Heinrich VI. um 1190 angestrenges Unterfangen, das Wahlprinzip bei der Einsetzung des deutschen KÖNIGs zugunsten eines Erbrechts auszusetzen
- der Plan scheiterte nicht vollends, da fortan das Erblichkeitsprinzip stärker akzentuiert wurde → der deutsche König mußte in einer Abstammungslinie zu KARL dem Großen, der als Reichsgründer angesehen wurde, beziehungsweise Heinrich I. stehen