ERFOLGSHAFTUNG

- PRINZIP der Verbrechensbekämpfung
- als VERBRECHEN galt nicht die Absicht – bösen Willen kann man nicht SEHEN -, sondern die TAT, die erfolgte beziehungsweise erfolgreiche Tat, d.i. der äußerlich wahrnehmbare schädigende ERFOLG des Verbrechers
- auch Anstiftung wurde nicht bestraft
- die absichtslos erfolgte Straftat wurde bestraft, denn die Tat tötete den MANN - Schuldfrage? -, ABER es gab Ausnahmen, sogenannte Ungefährwerke