FLOTTENBAUPROGRAMM

- basierte auf der Flottenvorlage des Admiral TIRPITZ, die zum Flottenbaugesetz führte, woraus dann die Bezeichnung Flottenbauprogramm erwuchs
- 1912 neu von der reichsdeutschen Marineverwaltung vorgelegt, jetzt in drei Hauptteilen dem Reichstag vorgetragen:

  1. Erhöhung der U-Boot-Flotte auf 72 Schiffe;
  2. organisatorische Ausgestaltung der Hochseeflotte durch Vermehrung der ständig schlagbereiten Linienschiffgeschwader und Kreuzerverbände und
  3. nicht nachlassende Bautätigkeit bei großen Panzerschiffen → drei große Panzerschiffe per annum, was Britannien nicht würde provozieren können