- basierte auf der Flottenvorlage des Admiral TIRPITZ, die zum Flottenbaugesetz führte, woraus dann die Bezeichnung Flottenbauprogramm erwuchs
- 1912 neu von der reichsdeutschen Marineverwaltung vorgelegt, jetzt in drei Hauptteilen dem Reichstag vorgetragen:
Erhöhung der U-Boot-Flotte auf 72 Schiffe;
organisatorische Ausgestaltung der Hochseeflotte durch Vermehrung der ständig schlagbereiten Linienschiffgeschwader und Kreuzerverbände und
nicht nachlassende Bautätigkeit bei großen Panzerschiffen → drei große Panzerschiffe per annum, was Britannien nicht würde provozieren können