GESTÄNDNIS

- ein Geständnis mußte drei Tage später - wenn die Folterschmerzen sich gelegt hatten - vor zwei Schöffen und einem Notar wiederholt werden, denn es stünde „zu befürchten, daß die UNGEDULD und Pein der TORTUR das Bekenntnis erzwungen, die reine WAHRHEIT aber verschwiegen werde“ (CARPZOV)