HAPRO

um 1935
Handelsgesellschaft für industrielle Produkte m.b.H.
- lieferte Waffen im Austausch für chinesische Produkte an CHINA, das im KRIEG mit JAPAN stand
- diese Tätigkeit basierte auf der Grundlage zweier Abkommen:

  1. Handelsabkommen vom 23. August 1934 und
  2. Kreditabkommen vom 8. April 1936.

- im Oktober 1937 wurde die HAPRO der Dienststelle des Beauftragten für den Vierjahresplan, GÖRING, unterstellt